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Ehe etc

См. также в других словарях:

  • Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehe — (v. althochd. êwa, altsächs. êo, »Bündnis, Vertrag, Gesetz«; vgl. Ehehaft), die nach gesetzlichen Vorschriften eingegangene Vereinigung eines Mannes und Weibes zur lebenslänglichen und ungeteilten Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse. Die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehe von Thron und Altar — Die Trennung von Religion und Staat bezeichnet ein staatskirchenrechtliches Modell, in dem Staat und Religions bzw. Weltanschauungsgemeinschaften nicht wie in Staatskirchentum oder Theokratie verbunden, sondern kraft staatlicher Anordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Schutz von Ehe und Familie — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Schutz von Ehe und Familie wird weltweit in den verschiedenen Rechtsordnungen geregelt. Die Regelungen finden sich in …   Deutsch Wikipedia

  • Bündnis Ehe und Familie — Die Offensive Junger Christen (OJC) e.V. ist eine ökumenische evangelikale Kommunität in reformatorischer Tradition unter dem Dach der EKD mit Sitz in Reichelsheim im Odenwald. Früher hieß der Trägerverein aus überholten vereinsrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Islamische Ehe — Die islamische Ehe (arabisch ‏نكاح‎) (Nikah) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe. Sie gilt nach muslimischer Systematik als zivilrechtlicher Vertrag. Inhaltsverzeichnis 1 Ehehindernisse 2 Eheschließung …   Deutsch Wikipedia

  • Zivil-Ehe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Zivilehe bezeichnet die Ehe als Rechtsinstitut des bürgerlichen und damit zugleich des staatlichen (weltlichen) Rechts… …   Deutsch Wikipedia

  • Verlöbnis — (Eheverlöbnis, Eheversprechen, Sponsalien), der Vertrag, durch den zwei Personen die zukünftige Eingehung der Ehe (s. d.) vereinbaren. Im Sprachgebrauch des mittelalterlichen kanonischen Rechts, der, allerdings in einem andern Verständnis, auch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Marcion — Marcion, geb. in der ersten Hälfte des 2. Jahrh. in Sinope, wurde nach Einigen wegen häretischer Meinungen, nach Andern, weil er ein Mädchen geschwächt hatte, excommunicirt, ging zwischen 140–150 nach Rom, lebte hier sehr streng, anfangs in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Treue [1] — Treue, 1) das innige u. unwandelbare Festhalten in Rücksicht auf das Vertrauen, welches Andere in uns setzen, od. die Gesinnung, nach welcher wir die Verbindlichkeiten u. Pflichten, die wir Andern schuldig sind, unverletzlich achten. Daher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aussetzung des Verfahrens — Aussetzung des Verfahrens, nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 148–155 u. 239 ff.) die vom Gericht angeordnete vorläufige Einstellung des Verfahrens, von der das durch den Parteiwillen veranlaßte Ruhen (s. d.) und die von selbst eintretende… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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